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Was enthalten istSo funktioniert esPaketeSicherheit & DatenFAQ
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Auf dieser Seite

  1. 1. Geltungsbereich und Geschäftskunden
  2. 2. Vertragsschluss
  3. 3. Leistungen von VNC
  4. 4. Pflichten des Kunden
  5. 5. Entgelte und Zahlung
  6. 6. Laufzeit und Kündigung
  7. 7. Kundendaten und Immaterialgüterrechte
  8. 8. Datenschutz und Informationssicherheit
  9. 9. Gewährleistung
  10. 10. Haftung
  11. 11. Änderungen des Vertrags
  12. 12. Schlussbestimmungen
VNC-SAAS-LEG-02·Version 1.2·Gültig ab 15. Oktober 2026Als PDF herunterladen

Abonnementbedingungen

Allgemeine Bedingungen für online abgeschlossene Abonnements von VNClagoon SaaS

Diese Abonnementbedingungen regeln die Nutzung von VNClagoon SaaS, bereitgestellt durch VNC – Virtual Network Consult AG, Poststrasse 24, 6302 Zug, Schweiz («VNC»). Mit Abschluss der Online-Registrierung anerkennt der Kunde diese Bedingungen, die Leistungsbeschreibung, das Service Level Agreement, die Nutzungsrichtlinie, die Kündigungs- und Datenexportrichtlinie sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag (zusammen der «Vertrag»).

1. Geltungsbereich und Geschäftskunden

1.1VNClagoon SaaS wird ausschliesslich Unternehmen, Behörden und sonstigen Organisationen angeboten, die in Ausübung ihrer gewerblichen, beruflichen oder behördlichen Tätigkeit handeln. Mit der Bestellung bestätigt die registrierende Person, dass sie im Namen einer solchen Organisation handelt und zu deren rechtsgeschäftlicher Vertretung befugt ist.

1.2Verbraucherinnen und Verbraucher können kein Abonnement abschliessen. Erlangt VNC Kenntnis davon, dass ein Abonnement durch eine Verbraucherin oder einen Verbraucher abgeschlossen wurde, ist VNC berechtigt, das Abonnement zu beenden und im Voraus bezahlte Entgelte für die nicht genutzte Periode zurückzuerstatten.

1.3Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn VNC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss

2.1Die Online-Registrierung stellt das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald VNC den Zahlungseingang bestätigt und mit der Bereitstellung des Mandanten beginnt. VNC bestätigt die Bestellung per E-Mail.

2.2VNC ist berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Identitäts-, Zahlungs- oder Sanktionsprüfungen nicht bestanden werden.

2.3Die Bestelldaten, die anerkannte Fassung dieser Bedingungen sowie der anerkannte Auftragsverarbeitungsvertrag werden dem Mandanten zugeordnet gespeichert und stehen dem Kunden in der Administrationskonsole zur Verfügung.

3. Leistungen von VNC

3.1VNC erbringt den Dienst gemäss Leistungsbeschreibung mit der im Service Level Agreement festgelegten Verfügbarkeit.

3.2VNC ist berechtigt, den Dienst jederzeit zu aktualisieren, einschliesslich Sicherheitskorrekturen, neuer Funktionen und Änderungen der Benutzeroberfläche. Wesentliche Einschränkungen des Leistungsumfangs richten sich nach Ziffer 11.

3.3VNC ist berechtigt, den Zugang ganz oder teilweise zu sperren, soweit dies zum Schutz des Dienstes oder anderer Kunden erforderlich ist, wenn Entgelte nach erfolgter Mahnung mehr als 14 Tage überfällig sind oder wenn gegen die Nutzungsrichtlinie verstossen wird. VNC informiert den Kunden vor der Sperrung oder, sofern dies nicht möglich ist, unverzüglich danach und hebt die Sperrung auf, sobald ihr Grund entfallen ist.

4. Pflichten des Kunden

4.1Der Kunde ist verantwortlich für seine Benutzer, für die Geheimhaltung der Zugangsdaten, für die Rechtmässigkeit der Kundendaten sowie für die Konfiguration seines Mandanten, einschliesslich Aufbewahrungsfristen, Rollen und Integrationen.

4.2Der Kunde hält die Nutzungsrichtlinie ein und stellt deren Einhaltung durch seine Benutzer sicher.

4.3Der Kunde hält einen gültigen Rechnungskontakt vor und hält seine Firmen-, Mehrwertsteuer- und Zahlungsangaben auf dem aktuellen Stand.

5. Entgelte und Zahlung

5.1Die Entgelte werden je Seat und Monat für die Anzahl der abonnierten Seats berechnet, in CHF für Kunden mit Rechnungsadresse in der Schweiz und in EUR für Kunden mit Rechnungsadresse in der Europäischen Union. Massgebend ist die im Zeitpunkt der Bestellung oder der Änderung der Seat-Anzahl auf der Website veröffentlichte Preisliste.

5.2Als Abrechnungsperiode kann zwischen jährlicher und monatlicher Abrechnung gewählt werden. Jahresabonnements werden für zwölf Monate im Voraus in Rechnung gestellt. Monatsabonnements werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt, zu den in der Preisliste veröffentlichten Monatstarifen.

5.3Die Zahlung erfolgt über den im Auftragsverarbeitungsvertrag genannten Zahlungsdienstleister per Karte oder SEPA-Lastschrift. Das Entgelt ist mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Bereitstellung beginnt erst nach Bestätigung des ersten Zahlungseingangs.

5.4Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und vergleichbarer Abgaben. Für Kunden in der Schweiz wird die schweizerische Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Für Geschäftskunden in der Europäischen Union mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gilt das Reverse-Charge-Verfahren; andernfalls wird die Mehrwertsteuer des Landes des Kunden hinzugerechnet, soweit VNC zu deren Erhebung verpflichtet ist.

5.5Seats können jederzeit hinzugefügt werden; sie werden für den Rest der laufenden Abrechnungsperiode anteilig zum dann geltenden Listenpreis berechnet. Seats können mit Wirkung auf die nächste Abrechnungsperiode reduziert werden; eine Reduktion unter das Minimum von 3 Seats ist ausgeschlossen.

5.6Schlägt eine Zahlung fehl, benachrichtigt VNC den Rechnungskontakt und wiederholt den Einzug. Geht die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit ein, ist VNC berechtigt, den Mandanten zu sperren; geht sie nicht innerhalb von 30 Tagen ein, ist VNC berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

5.7VNC ist berechtigt, die Listenpreise unter Einhaltung einer Frist von mindestens 60 Tagen auf das Ende einer Abrechnungsperiode anzupassen. Preisanpassungen gelten nicht für Seats, die nach den Bedingungen des Einführungsangebots geschützt sind.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1Das Abonnement beginnt mit der Bereitstellung und läuft für die gewählte Abrechnungsperiode. Es verlängert sich jeweils stillschweigend um dieselbe Periode, sofern es nicht vor Ablauf der laufenden Periode in der Administrationskonsole gekündigt wird.

6.2Die ordentliche Kündigung ist jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich. Im Voraus bezahlte Entgelte für den Rest einer Periode werden nicht zurückerstattet; vorbehalten bleibt die Geld-zurück-Garantie nach Ziffer 6.3.

6.3Geld-zurück-Garantie: Der Kunde kann das Abonnement innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Zahlung für einen neuen Mandanten mit sofortiger Wirkung beenden und erhält die für diesen Mandanten bezahlten Entgelte vollständig zurückerstattet. Die Garantie gilt einmalig je Organisation und ausschliesslich für das erste Abonnement; sie erstreckt sich nicht auf nachträglich hinzugefügte Seats, Zusatzmodule oder Guthaben. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Mit der Beendigung wird der Mandant geschlossen; es gilt das Exportfenster nach der Kündigungs- und Datenexportrichtlinie.

6.4Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn die andere Partei den Vertrag wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Abmahnung behebt oder wenn eine Behebung nicht möglich ist.

6.5Die Rechtsfolgen der Beendigung, einschliesslich des zehntägigen Exportfensters und der Löschung der Kundendaten, sind in der Kündigungs- und Datenexportrichtlinie geregelt.

7. Kundendaten und Immaterialgüterrechte

7.1Die Kundendaten verbleiben im Eigentum des Kunden. VNC verarbeitet Kundendaten ausschliesslich zur Erbringung des Dienstes nach Massgabe der Weisungen im Auftragsverarbeitungsvertrag und zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zum Training von Modellen des maschinellen Lernens.

7.2Sämtliche Rechte am Dienst und an der zugrunde liegenden Software verbleiben bei VNC und ihren Lizenzgebern. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbestimmungen; ein Verzeichnis wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

7.3Der Kunde räumt VNC die Rechte ein, die zum Hosten, Anzeigen, Übermitteln und Sichern der Kundendaten zum Zweck der Erbringung des Dienstes erforderlich sind.

8. Datenschutz und Informationssicherheit

8.1Die Parteien schliessen den Auftragsverarbeitungsvertrag, der Bestandteil dieses Vertrags ist und für die Verarbeitung von Personendaten diesen Bedingungen vorgeht.

8.2VNC unterhält die im Auftragsverarbeitungsvertrag beschriebenen technischen und organisatorischen Massnahmen und erbringt den Dienst aus Rechenzentren, die nach ISO 27001 und BSI C5 Typ 2 zertifiziert sind.

9. Gewährleistung

9.1VNC erbringt den Dienst mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach Massgabe des Service Level Agreements. Bei Nichterreichen der Verfügbarkeitszusage beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die dort vorgesehenen Service-Gutschriften.

9.2VNC gewährleistet nicht, dass der Dienst unterbrechungs- oder fehlerfrei ist oder Anforderungen genügt, die nicht in der Leistungsbeschreibung festgehalten sind. Open-Source-Komponenten werden in der lizenzierten Form bereitgestellt.

10. Haftung

10.1VNC haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie in den Fällen, in denen die Haftung nach zwingendem Recht nicht beschränkt werden kann.

10.2In allen übrigen Fällen ist die Gesamthaftung von VNC aus dem Vertrag je Vertragsjahr auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für den Dienst bezahlten Entgelte beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für Datenverlust, soweit dieser auf einen unterlassenen Export oder eine unterlassene Konfiguration der Aufbewahrung durch den Kunden zurückzuführen ist, sowie für Ansprüche Dritter ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

10.3Der Kunde stellt VNC von Ansprüchen Dritter frei, die aus den Kundendaten oder aus einer vertragswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden entstehen.

11. Änderungen des Vertrags

11.1VNC ist berechtigt, diese Bedingungen, die Leistungsbeschreibung, das Service Level Agreement und die Richtlinien unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die Administration und durch Hinweis in der Administrationskonsole.

11.2Schränkt eine Änderung die Rechte des Kunden oder den Leistungsumfang wesentlich ein, kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen; im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit nach diesem Zeitpunkt werden anteilig zurückerstattet. Die Weiternutzung des Dienstes nach dem Inkrafttreten gilt als Zustimmung.

11.3Änderungen, die aus rechtlichen Gründen oder aus Gründen der Informationssicherheit erforderlich sind, können mit kürzerer Frist in Kraft treten.

12. Schlussbestimmungen

12.1Mitteilungen an VNC sind an info@vnc.biz zu richten. Mitteilungen an den Kunden erfolgen an die hinterlegten E-Mail-Adressen der Administration und des Rechnungskontakts.

12.2Der Kunde darf den Vertrag ohne Zustimmung von VNC weder ganz noch teilweise übertragen. VNC ist berechtigt, den Vertrag auf eine verbundene Gesellschaft oder auf eine Rechtsnachfolgerin ihres Geschäftsbetriebs zu übertragen.

12.3Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

12.4Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.5Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

12.6Dieser Vertrag wird in deutscher oder englischer Sprache geschlossen. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung massgebend.

Bestandteil des VNClagoon SaaS Vertrags

  • Leistungsbeschreibung
  • Bedingungen des Einführungsangebots
  • Kündigungs- und Datenexportrichtlinie
  • Nutzungsrichtlinie
  • Auftragsverarbeitungsvertrag
  • Service Level Agreement
  • Unterauftragsverarbeiter
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Die Sovereign Workplace Platform, als Service bereitgestellt.

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